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Vorsteuererstattung

Magda Olszewska

Stand: 15.02.2021
Magda Olszewska

Sind Sie in Polen zu der Umsatzsteuer registriert und wollen sich die Vorsteuer erstatten lassen? In diesem Beitrag zeigen wir, welche Schritte vorzunehmen sind.

Ist die in der gegeben Umsatzsteuererklärung ausgewiesene Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, so hat der Steuerpflichtige das Recht, diesen Unterschiedsbetrag von der Umsatzsteuer in der nächsten Periode abzuziehen, bzw. sich den Unterschiedsbetrag erstatten lassen. Die Beantragung der Erstattung des Unterschiedsbetrages erfolgt bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung.

Fristen

Im Normalfall hat das Finanzamt 60 Tage, um den Unterschiedsbetrag zu erstatten.

Falls ein Unternehmer im gegebenem Zeitraum keine steuerpflichtigen Tätigkeiten ausgeführt hat, hat das Finanzamt 180 Tage, um den Unterschiedsbetrag zu erstatten.

In bestimmten Fällen kann die Erstattungsfrist auf 25 Tage verkürzt werden.

Das Konto bei der polnischen Bank

In allen Fällen kann die Erstattung nur auf das polnische Konto des Steuerpflichtigen erfolgen.

Kommentar: Die ausländischen Steuerpflichtigen, die sich zu der Umsatzsteuer in Polen registrieren und die Erstattung in der Umsatzsteuererklärung beantragen, müssen ein bei einer polnischen Bank eröffnetes Konto besitzen. Ansonsten wird das Finanzamt die Erstattung nicht zurückzahlen.

Fristverlängerung

Falls die Richtigkeit der Erstattung einer Prüfung benötigt, kann das Finanzamt die Frist für die Erstattung verlängern, bis die Prüfungstätigkeiten abgeschlossen werden.

Kommentar: Bei der Verlängerung der Erstattungsfrist sollten die Unternehmer nicht vergessen, dass in solchem Fall für den Unternehmer ein Anspruch auf die Auszahlung der Zinsen von dem Finanzamt entsteht. Der Zinslauf beginnt nachdem die Frist von 60-Tagen überschritten wird. Der Zinssatz beträgt zur Zeit 8% p.a.

Beispielswiese, ein Unternehmer, der einen Guthaben von 100.000,00 PLN hatte, für den das Finanzamt sein Guthaben 6 Monate nach dem Ablauf von 60-tätigen Frist zurückerstatten hat, hat einen Anspruch auf die Auszahlung von ca. 4.000,00 PLN Zinsen.

Um die Zinsen ausgezahlt zu bekommen, soll der Unternehmer einen Antrag bei dem Finanzamt stellen.

Den Antrag kann bis zum Ablauf von dem Verjährungsfrist gestellt werden. Beispielswiese, ein Unternehmer, der im Jahre 2018 eine verspätete Erstattung des Vorsteuerüberschusses aus dem Jahre 2017 bekommen hat, kann im Jahre 2021 weiter den Antrag auf die Auszahlung der Zinsen stellen (die Verjährungsfrist für 2017 ist noch nicht abgelaufen).

Wie können wir dich unterstützen?

Wir helfen den Unternehmern, ihren steuerrechtlichen Pflichten nachzukommen. Zusammen mit dem Mandanten entwickeln wir zusammen die steueroptimalen Lösungen, deren Zweck ist, die maximale steuerrechtliche Sicherheit dem Mandaten zu gewährleisten.




Mein Name ist Magda Olszewska. Ich bin polnische Steuerberaterin und Leiterin der Kanzlei Olszewska Tax Consulting. Ich verfasse regelmäßig neue Artikel für unseren Blog, in denen ich Themen aufgreife, mit denen wir uns in unserer Praxis befassen.

Sollte es noch offene Fragen geben oder der Wunsch nach einer persönlichen Beratung bestehen, kontaktieren Sie uns gerne.

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