Die folgenden Einheiten sind in Polen buchführungspflichtig, unabhängig von der Höhe der Einnahmen:

  • alle Kapitalgesellschaften, darunter:
    • Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia (Abk.: sp. z o.o.) – polnische GmbH
    • spolka akcyjna (Abk.: S.A.) – polnische AG
  • Betriebstätten und Niederlassungen der ausländischen Unternehmer
  • folgende Personengesellschaften:
    • Kommanditgesellschaften (spolka komandytowa) (Abk.: sp. k.)
    • Kommanditaktiengesellschaften (spolka komandytowo-akcyjna) (Abk.: S.A.)
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (spolka cywilna) (Abk.: s.c.), bei denen mindestens ein Gesellschafter eine Körperschaft oder eine Personengesellschaft ist
  • offene Handelsgesellschaften (spolka jawna; Abk: s.j.), bei denen mindestens ein Gesellschafter eine Körperschaft oder eine Personengesellschaft ist

Folgenden Einheiten sind in Polen buchführungspflichtig, wenn ihre Nettoeinkünfte im vorhergehenden Geschäftsjahr sich mindestens auf 2.000.000 EUR beliefen:

  • natürliche Personen
  • folgende Personengesellschaften:
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (spolka cywilna) (Abk.: s.c.), deren Gesellschafter natürliche Personen sind
    • Partnerschaftsgesellschaften
  • offene Handelsgesellschaften (spolka jawna; Abk: s.j.), deren Gesellschafter natürliche Personen sind

Unsere Leistungen

Wir bieten den Unternehmern, die in Polen buchführungspflichtig sind, komplette Unterstützung bei der Erfüllung der Buchführungs– und Steuerpflichten an.

Laufende Finanz- und Steuerbuchhaltung

Unsere Leistungen im Bereich der laufenden Finanz- und Steuerbuchhaltung umfassen folgendes:

  • Erfassung der Quellendaten in dem System
  • Buchung und Kontierung der Unterlagen
  • Führung des Abschreibungsregisters
  • Bereitstellung von den vom System generierten Tabellen, z.B. Bilanzen, Darstellung der Debitoren- und Kreditorenentwicklung (falls gewünscht)
  • Berechnung der monatlichen Körperschaftsteuerzahlungen
  • Erstellung und Abgabe der monatlichen Umsatzsteuererklärungen
  • Erstellung und Abgabe der monatlichen Zusammenfassenden Meldungen

Finanz- und Steuerbuchhaltung zum Jahresende

Unsere Leistungen im Bereich der Finanz- und Steuerbuchhaltung zum Jahresende umfassen folgendes:

  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung und Abgabe der jährlichen Körperschafsteuererklärung (CIT – 8)

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