Die folgenden Einheiten sind in Polen buchführungspflichtig, unabhängig von der Höhe der Einnahmen:
Folgenden Einheiten sind in Polen buchführungspflichtig, wenn ihre Nettoeinkünfte im vorhergehenden Geschäftsjahr sich mindestens auf 2.000.000 EUR beliefen:
Wir bieten den Unternehmern, die in Polen buchführungspflichtig sind, komplette Unterstützung bei der Erfüllung der Buchführungs– und Steuerpflichten an.
Unsere Leistungen im Bereich der laufenden Finanz- und Steuerbuchhaltung umfassen folgendes:
Unsere Leistungen im Bereich der Finanz- und Steuerbuchhaltung zum Jahresende umfassen folgendes:
Unsere Leistungen aus dem Bereich Buchhaltung: