Erstattung der polnischen Vorsteuer

Die ausländischen Unternehmer, die in Polen Einkäufe ausführen, bei denen die polnische Vorsteuer angefallen ist, sind berechtigt, die angefallene Vorsteuer im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens für die ausländischen Unternehmen erstattet zu bekommen. Dasselbe Recht steht den Unternehmern zu, die die Waren nach Polen eingeführt haben und die Umsatzsteuer an der Grenze bezahlt haben.

Wir bitten komplexe Unterstützung bei der Erstattung der in Polen angefallenen Vorsteuer. Insbesondere:

  • Wir überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Vorsteuererstattung im Vorsteuererstattungsverfahren für die ausländischen Unternehmer erfüllt sind.
  • Wir unterstützen die Mandanten bei der Vorbereitung des Erstattungsantrags, der jeweils im ihren Ansässigkeitsstaaten einzureichen sind.
  • Wir vertreten die Mandanten in den Kontakten mit dem Finanzamt bezüglich der beantragten Erstattung: wir bereiten die Antworten auf die Aufforderungen des Finanzamtes vor und legen dem Finanzamt die geforderten Unterlagen und Informationen vor.
  • Im Falle von Streitigkeiten vertreten wir die Mandanten vor den Behörden und Gerichten.

Kontakt aufnehmen

Früherer Eintrag:
🡨 VAT Compliance

Nächster Eintrag:
E-commerce ➔