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Wir vertreten unsere Mandanten im Steuer- und Gerichtsverfahren. Unser Fachwissen im Bereich der polnischen Steuern ermöglicht es uns, unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung individuell und gezielt zu vertreten
Im Rahmen der Steuer- und Gerichtsverfahren bieten wir folgende Leistungen an:
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16.07.2024
Eine der Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsatzes für die innergemeinschaftlichen Lieferungen ist in Polen, dass der Steuerpflichtige (Lieferant) zum Zeitpunkt der Abgabe einer Steuererklärung, in der der Steuerpflichtige diese Lieferung ausweist, über eine gültige polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verfügt.