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Einfuhrumsatzsteuer

Magda Olszewska

Stand: 02.03.2021
Magda Olszewska

Sie führen die Waren aus den Drittländern (Ukraine, Russland) nach Polen ein? In diesem Artikel zeigen wir, welche umsatzsteuerlichen Pflichten damit zusammenhängen.

Die ausländischen Steuerpflichtigen, die die Waren aus dem Drittlandsgebiet (meistens Ukraine, Weißrussland, Russland, etc.) nach Polen einfuhren, sind offen verpflichtet, sich zu der Umsatzsteuer in Polen registrieren lassen, um den mit Einfuhr verbundenen umsatzsteuerlichen Pflichten nachzukommen.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird ausgelöst, wenn die Ware körperlich vom Drittland nach Polen gelangt und in Polen zoll- und umsatzsteuerlich zum freien Verkehr abgefertigt wird. In diesem Fall ist der Unternehmer verpflichtet, die Einfuhrumsatzsteuer an das Zollamt zu entrichten. Im Regelfall wird die Umsatzsteuer von der Zollagentur, die für den Unternehmer die Zollformalitäten abwickelt, für den Unternehmer entrichtet.

Die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer kann der Unternehmer als Vorsteuer in seiner Umsatzsteuererklärung abziehen.

Die ausländischen Unternehmer, die die Waren nach Polen einfuhren, um sie anschließend an die polnischen Abnehmer zu verkaufen, werden in ihren polnischen Umsatzsteuererklärungen die Umsatzsteuer auf die Lieferungen ausweisen, die sie mit dieser Vorsteuer verrechnen können.

Die ausländischen Unternehmer, die die Waren nach Polen einführen, um sie anschließend an die ausländischen Abnehmer zu verkaufen, werden hingegen in ihren polnischen Umsatzsteuererklärungen keine Umsatzsteuer ausweisen, da die innergemeinschaftlichen Lieferungen mit 0% Satz besteuert sind. Diese Unternehmer werden ständig den Vorsteuerüberschuss ausweisen und einen Erstattungsanspruch haben. Die Vorsteuer sollte innerhalb von 60 Tagen erstattet werden, wobei das Finanzamt die Möglichkeit hat, diese Frist zu verlängern.

Spezialregelung: 0% Satz bei der Einfuhr für die Waren, die für ein anderes EU-Mitgliedsstaat bestimmt sind.

Die polnischen Regelungen sehen eine interessante Möglichkeit vor für die Unternehmer, die die Waren nach Polen einführen um sie anschließend in ein anderes EU-Mitgliedstaat zu liefern. Nach den polnischen Regelungen wird in solchen Fällen die Einfuhr umsatzsteuerfrei. Es müssen allerdings zahlreiche Bedingungen erfüllt werden, damit ein Unternehmer die Einfuhr als umsatzsteuerfrei behandeln kann, u.a.:

  • Die anschließende Lieferung aus Polen in ein anderes EU-Mitgliedstaat wird als innergemeinschaftliche Lieferung behandelt.
  • Der Unternehmer besitz eine gültige polnische USt-IdNr. besitzt.
  • Der Unternehmer verfügt über Nachweise, die bestätigen, dass die eingeführten Waren für die Versendung in ein anderes EU-Mitgliedstaat bestimmt sind.
  • Der Unternehmer verfügt über eine gültige USt-IdNr. des Abnehmers aus dem Bestimmungsland.
  • Der Unternehmer berücksichtigt die Lieferungen in ein anderes EU-Mitgliedsstaat in seiner Zusammenfassenden Meldung und innerhalb von vier Monaten legt diese Zusammenfassende Meldung dem Zollamt vor.

Die Bedingungen für die Anwendung von der Umsatzsteuerfreiheit bei der Einfuhr sind relativ streng und mit zusätzlichem Zeitaufwand verbunden. Nichtdestotrotz kann sich der zusätzliche Zeitaufwand lohnen, weil in solchem Fall die Unternehmer überhaupt keine Steuer in Polen zahlen würden, wobei im Standardverfahren die Steuer bereits im Zollverfahren bezahlt werden soll und erst innerhalb von 60 Tagen nach der Abgabe der Umsatzsteuererklärung zurückerstattet werden kann.

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir bieten unseren Mandanten die VAT Compliance Leistungen an. Wir erstellen die Umsatzsteuermeldungen und Zusammenfassende Meldungen.

Unser Spezialgebiet sind die Mandanten, die regulär die Vorsteuererstattung beantragen. Wir stellen sicher, dass allen steuerlichen Pflichten nachgekommen ist, so dass die Vorsteuererstattungen problemlos erfolgen können. Bei Bedarf vertreten wir unsere Kunden vor dem Finanzamt in den Prüfungstätigkeiten bzw. Betriebsprüfungen.




Mein Name ist Magda Olszewska. Ich bin polnische Steuerberaterin und Leiterin der Kanzlei Olszewska Tax Consulting. Ich verfasse regelmäßig neue Artikel für unseren Blog, in denen ich Themen aufgreife, mit denen wir uns in unserer Praxis befassen.

Sollte es noch offene Fragen geben oder der Wunsch nach einer persönlichen Beratung bestehen, kontaktieren Sie uns gerne.

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