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Zwangsabmeldung von der Umsatzsteuer

Magda Olszewska

Stand: 20.01.2021
Magda Olszewska

Haben Sie plötzlich festgestellt, dass die polnische USt-IdNr. Ihres Unternehmens nicht mehr aktiv ist? Dann wurde die polnische USt-IdNr. vom polnischen Finanzamt höchstwahrscheinlich vom Amts wegen deaktiviert werden. Leider sind die polnischen Vorschriften über die automatische Abmeldung von der Umsatzsteuer sehr restriktiv. In diesem Beitrag zeigen wir, in welchen Fällen das Finanzamt die automatische Abmeldung von der Umsatzsteuer ausführen kann und wie sie wieder reaktiviert werden kann.

Abmeldung von der Umsatzsteuer vom Amts wegen

Die polnischen Behörden haben mehrere Möglichkeiten, die Unternehmer von der polnischen Umsatzsteuer automatisch abzumelden, wenn sie ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen. Die automatische Abmeldung erfolgt u.a. in folgenden Fällen:

  • Der Steuerpflichtige hat drei darauffolgenden monatlichen Umsatzsteuererklärungen bzw. eine vierteljährige Umsatzsteuererklärungen nicht eingereicht.
  • Der Steuerpflichtige hat sechs darauffolgenden monatlichen Umsatzsteuererklärungen bzw. zwei vierteljährige Umsatzsteuererklärungen eingereicht, in denen weder Verkäufe noch Einkäufe ausgewiesen wurden (s.g. Null-Meldungen).
  • Das Finanzamt trotz dokumentierten Versuchen hatte keine Möglichkeit, sich mit dem Steuerpflichtigen in Verbindung zu setzen.

Wird ein Unternehmer von der Umsatzsteuer abgemeldet, so wird ebenfalls seine polnische USt-IdNr. deaktiviert.

Reaktivierung der Anmeldung

Die Reaktivierung der Anmeldung zu der Umsatzsteuer kann auf Antrag des Steuerpflichtigen erfolgen, ohne dass die erneute Anmeldung durchgeführt werden muss, vorausgesetzt, dass:

  • der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der automatischen Abmeldung von der Umsatzsteuer gestellt wird,
  • der Steuerpflichtige ausweist, dass er steuerpflichtige Tätigkeiten ausführt,
  • falls die Steuererklärungen nicht eingereicht wurden, spätestens am Tag der Antragsstellung alle fehlenden Steuererklärungen eingereicht werden.

Falls die obigen Bedingungen erst zum späteren Zeitpunkt erfüllt werden, dann muss ein erneuter Antrag auf die Anmeldung zu der Umsatzsteuer gestellt werden, damit die Steuernummer reaktiviert wird.

Verzeichnis der polnischen Steuerpflichtigen

Der polnische Finanzminister führt ein öffentliches Verzeichnis aller polnischen Steuerpflichtigen, aus dem es ersichtlich ist, ob die Umsatzsteueranmeldung gegebenes Steuerpflichtigen gültig ist bzw. deaktiviert wurde. Falls die Anmeldung deaktiviert wurde, kann man einsehen, wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage die Abmeldung durchgeführt wurde. Das Verzeichnis ist verfügbar unter folgendem Link (nur auf Polnisch):

Verzeichnis der polnischen Steuerpflichtigen

Wie können wir Sie unterstützen?

Wurde ihr Unternehmen von der Umsatzsteuer vom Amts wegen deaktiviert? In erster Linie

  • prüfen wir den Grund der automatischen Abmeldung von der Umsatzsteuer und
  • bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Anmeldung reaktivieren lässt.

Sie erhalten von uns vollständige Stellungnahme zu dem Sachverhalt und Information über die weiteren Schritte, die vorzunehmen sind, um die Anmeldung zu reaktivieren. Falls die Bedingungen für die Reaktivierung der Anmeldung nicht erfüllt sind, werden wir Ihnen die erneute Anmeldung zur Umsatzsteuer anbieten.




Mein Name ist Magda Olszewska. Ich bin polnische Steuerberaterin und Leiterin der Kanzlei Olszewska Tax Consulting. Ich verfasse regelmäßig neue Artikel für unseren Blog, in denen ich Themen aufgreife, mit denen wir uns in unserer Praxis befassen.

Sollte es noch offene Fragen geben oder der Wunsch nach einer persönlichen Beratung bestehen, kontaktieren Sie uns gerne.

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