Umsatzsteuer ist heutzutage eine große Herausforderung für jeden Unternehmer. Die Unternehmer müssen dafür sorgen, dass die Business-Prozesse dermaßen gestaltet sind, dass sie den steuerlichen Anforderungen entsprechen. Doch die Aufgabe wird nicht gerade dadurch leichter, dass der polnische Staat als der europäische Leader der Abdichtung des Steuersystems fast jedes Jahr neue, innovative Maßnahmen gegen den Steuerbetrug einführt – wodurch er neue Pflichten für alle Unternehmer schafft.
Unseren Mandanten bieten wir tiefe Expertise und ausgeprägte Erfahrung im Bereich der polnischen Umsatzsteuer. Unser Ziel ist es, praxisnahe und maßgeschneiderte Lösungen im Bereich der Umsatzsteuer unseren Kunden anzubieten.
Ansprechpartner
Umsatzsteuerberatungsleistungen
bieten wir den deutschen Unternehmen?Wir überprüfen Ihr Business-Modell und bestimmen, ob Ihr Unternehmen zu der Umsatzsteuerregistrierung in Polen verpflichtet sind oder nicht, bzw. ob die Umsatzsteuerregistrierung optional ist. Sie erhalten von uns eine detaillierte Stellungnahme mit vollständiger Erklärung und Angabe der rechtlichen Grundlage.
Ihr Business-Modell sieht die Transaktionen vor, die vollständig oder teilweise Polen betreffen? Wir überprüfen sämtliche umsatzsteuerlichen Konsequenzen von allen solchen Transaktionen. Insbesondere bieten wir folgendes an:
Wir überprüfen, ob Ihre Tätigkeiten in Polen zur Begründung einer festen Niederlassung in Polen führen.
Wir überprüfen, ob die umsatzsteuerlich relevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen vollständig und gesetzeskonform ausgestaltet sind. Unser Ziel ist es, mögliche Schwachstellen oder Haftungsrisiken zu identifizieren und die Prozesse so zu gestalten, dass sie bei maximaler steuerlicher Sicherheit möglichst effizient ablaufen.
Unsere Leistung richtet sich an Unternehmen, die sicherstellen wollen, dass ihre umsatzsteuerlichen Abrechnungen korrekt und rechtssicher erfolgen. Im Rahmen des MwSt.-Reviews analysieren wir Ihre steuerlichen Meldeprozesse aus praktischer und rechtlicher Sicht.
Manche Transaktionen sind dermaßen komplex, dass sie sich, trotz tieferer Analyse, nicht eindeutig umsatzsteuerlich beurteilen lassen. Es gibt auch Situationen, die sich eindeutig steuerlich beurteilen lassen, aber die Mandate, aufgrund von dem Ausmaß geplanten Transaktionen, zusätzliche Versicherung benötigen, dass die steuerliche Behandlung vom Finanzamt in Zukunft in Frage nicht gestellt wird. In allen diesen Situationen empfehlen wir unseren Mandaten, die verbindliche Auslegung des Steuerrechts zu beantragen.
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